Beleihungswertgutachten

Bei Finanzierungen von und der Kreditvergabe für Immobilien fordern Banken den gesetzlichen Normen genügende Beleihungswertgutachten. Sie dienen der Festlegung der potenziellen Kreditgrenze, bis zu der eine Immobilie beliehen werden kann. Höhere Kredite sind durch weitere Sicherheiten zu hinterlegen.
Im Gegensatz zum Verkehrs-/ Marktwertgutachten wird der Wert unter Berücksichtigung einer langfristigen und nachhaltigen Betrachtungsweise ermittelt. Der Beleihungswert ist unabhängig von vorübergehenden, konjunkturbedingten Wertschwankungen und spekulativen Einflüssen.