Mietwertgutachten

Mietwertgutachten für Wohnungen oder Häuser werden zu unterschiedlichen Zwecken benötigt. Mögliche Anlässe sind zum Beispiel Streitigkeiten zur Miethöhe zwischen Vermieter und Mieter, die Durchsetzung eines Mieterhöhungsverlangens sowie Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen.

Vor allem falls für die Lage der Immobilie kein Mietspiegel veröffentlicht wurde, ist die Bestimmung der üblichen Miete für den Laien kaum möglich. In gerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Bestimmung einer Miete zu einem rückliegenden Stichtag oder ein von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichender Mietwert (z.B. der objektive Wohnwert) erforderlich sein.
 

Bei solchen Fragestellungen erstelle ich ein qualifiziertes Gutachten zum gefragten Mietwert für Sie.