Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen

Sie sind Miterbe, sollen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ausbezahlt werden, lassen sich scheiden oder wollen eine Immobile erwerben?

Ihnen wurde ein Gutachten zum Wert einer Immobilie vorgelegt? Sie sind sich unsicher, ob der Wert korrekt ermittelt wurde oder wollen ausschließen, bei einer Entscheidung auf dieser Basis benachteiligt zu werden? Sie vermuten ein sogenanntes „Gefälligkeitsgutachten“?

Gehen Sie mit einer gutachterlichen Prüfung auf Nummer sicher. Die Prüfung eines vorgelegten Gutachtens erfolgt stets unabhängig, unbefangen und ohne wirtschaftlichen Hintergedanken in Form eines Folgeauftrages.